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BFH, 16.01.2007 - VI B 35/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
NZB: Einheitlichkeit der Rechtsprechung - datenbank.nwb.de
Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; tatrichterliche Würdigung der beruflichen Veranlassung einer Reise
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 10.02.2006 - 3 K 2303/03
- BFH, 16.01.2007 - VI B 35/06
Papierfundstellen
- BFH/NV 2007, 941
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (14)
- BFH, 22.06.2006 - VI R 61/02
Aufwendungen von Lehrern für Snowboardkurse als Werbungskosten - …
Auszug aus BFH, 16.01.2007 - VI B 35/06
Gleiches gilt, wenn die berufliche Veranlassung bei weitem überwiegt und die Befriedigung privater Interessen wie z.B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises nicht ins Gewicht fällt und nur von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 22. Juni 2006 VI R 61/02, BStBl II 2006, 782, m.w.N.). - BFH, 08.06.2004 - VI B 158/03
Promotionskosten als WK
Auszug aus BFH, 16.01.2007 - VI B 35/06
Dabei obliegt die Frage, ob Aufwendungen beruflich veranlasst sind, in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung durch das FG (vgl. BFH-Urteil vom 26. Januar 2005 VI R 71/03, BFHE 208, 572, BStBl II 2005, 349, und BFH-Beschluss vom 8. Juni 2004 VI B 158/03, BFH/NV 2004, 1406). - BFH, 28.09.2001 - V B 77/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsvoraussetzungen - Grundsatz des …
Auszug aus BFH, 16.01.2007 - VI B 35/06
Allein dadurch, dass die Kläger dieser Würdigung des FG ihre eigene entgegenstellen und sich damit gegen die sachliche Richtigkeit des Urteils wenden, können sie die Zulassung der Revision nicht erreichen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359;… vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476).
- BFH, 03.11.2005 - V B 9/04
Bekanntgabe von Bescheiden; Inhaltsadressat
Auszug aus BFH, 16.01.2007 - VI B 35/06
In diesem Sinne ist eine Entscheidung des BFH entweder dann erforderlich, wenn im Falle der sog. Divergenz das Finanzgericht (FG) bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH oder, wenn das Urteil des FG auf einem so schwerwiegenden Fehler beruht, dass sein Fortbestand das Vertrauen in die Rechtsprechung beschädigen könnte, weil sich die Entscheidung als objektiv willkürlich darstellt oder greifbar gesetzwidrig ist, mithin unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich deshalb der Schluss aufdrängt, dass es auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. November 2005 V B 9/04, BFH/NV 2006, 248;… vom 4. November 2004 I B 43/04, BFH/NV 2005, 707, jeweils m.w.N.; siehe auch Lange, Steuer und Wirtschaft 2006, 366 ff., 369). - BFH, 30.08.2005 - VI B 2/05
Häusliches Arbeitszimmer; Divergenz
Auszug aus BFH, 16.01.2007 - VI B 35/06
Eine andere Würdigung der tatsächlichen Umstände des Streitfalls durch das FG begründet indessen keine Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 2005 VI B 2/05, BFH/NV 2005, 2209). - BFH, 04.05.2000 - I B 121/99
Divergenz - verwaltungsseitige Übergangsregelung
Auszug aus BFH, 16.01.2007 - VI B 35/06
Eine von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) gerügte Divergenz setzt voraus, dass das FG seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung nicht übereinstimmt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. April 1999 III B 43/98, BFH/NV 1999, 1477; vom 4. Mai 2000 I B 121/99, BFH/NV 2000, 1477;… vom 8. Mai 2000 VIII B 78/99, BFH/NV 2000, 1201). - BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01
Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte …
Auszug aus BFH, 16.01.2007 - VI B 35/06
Allein dadurch, dass die Kläger dieser Würdigung des FG ihre eigene entgegenstellen und sich damit gegen die sachliche Richtigkeit des Urteils wenden, können sie die Zulassung der Revision nicht erreichen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359; vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476). - BFH, 27.04.1999 - III B 43/98
Divergenz
Auszug aus BFH, 16.01.2007 - VI B 35/06
Eine von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) gerügte Divergenz setzt voraus, dass das FG seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung nicht übereinstimmt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. April 1999 III B 43/98, BFH/NV 1999, 1477;… vom 4. Mai 2000 I B 121/99, BFH/NV 2000, 1477;… vom 8. Mai 2000 VIII B 78/99, BFH/NV 2000, 1201). - BFH, 04.08.1993 - II B 175/92
Zulässigkeit einer Beschwerde bei Vorlage einer maßgeblichen Rechtsfrage im …
Auszug aus BFH, 16.01.2007 - VI B 35/06
Dagegen genügt eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 4. August 1993 II B 175/92, BFH/NV 1994, 718). - BFH, 04.11.2004 - I B 43/04
NZB: schwerwiegender Rechtsfehler
Auszug aus BFH, 16.01.2007 - VI B 35/06
In diesem Sinne ist eine Entscheidung des BFH entweder dann erforderlich, wenn im Falle der sog. Divergenz das Finanzgericht (FG) bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH oder, wenn das Urteil des FG auf einem so schwerwiegenden Fehler beruht, dass sein Fortbestand das Vertrauen in die Rechtsprechung beschädigen könnte, weil sich die Entscheidung als objektiv willkürlich darstellt oder greifbar gesetzwidrig ist, mithin unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich deshalb der Schluss aufdrängt, dass es auf sachfremden Erwägungen beruht (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. November 2005 V B 9/04, BFH/NV 2006, 248; vom 4. November 2004 I B 43/04, BFH/NV 2005, 707, jeweils m.w.N.; siehe auch Lange, Steuer und Wirtschaft 2006, 366 ff., 369). - BFH, 31.07.1980 - IV R 153/79
Steuerliche Behandlung von Aufwendungen für im Ausland besuchten Sprachkurs
- BFH, 13.06.2002 - VI R 168/00
Aufwendungen für einen Auslandssprachkurs
- BFH, 08.05.2000 - VIII B 78/99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; nachträgliche AK für GmbH-Anteil durch …
- BFH, 26.01.2005 - VI R 71/03
Tatrichterliche Würdigung über den Zusammenhang von Studienaufwendungen mit …
- BFH, 22.05.2007 - VI B 107/06
NZB: materielle Rechtsanwendung, Divergenz
In diesem Sinne ist eine Entscheidung des BFH u.a. dann erforderlich, wenn im Falle der sog. Divergenz das Finanzgericht (FG) bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Januar 2007 VI B 35/06, BFH/NV 2007, 941, m.w.N.).Dagegen genügt eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen nicht (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 941, m.w.N.).
Eine andere Würdigung der tatsächlichen Umstände des Streitfalls durch das FG begründet jedoch keine Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 941, m.w.N.).
- BFH, 18.07.2007 - VI B 125/06
Verschaffung eines Krankenversicherungsschutzes als Arbeitslohn; Verletzung der …
a) Danach ist die Revision nur zuzulassen, wenn die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BFH erfordert, wenn nämlich im Falle der sog. Divergenz das FG bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH (BFH-Beschluss vom 16. Januar 2007 VI B 35/06, BFH/NV 2007, 941, m.w.N.).Er rügt vielmehr eine für die Revisionszulassung nicht genügende Divergenz in der Würdigung von Tatsachen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 941, m.w.N.;… vom 15. Februar 2006 XI B 78/05, BFH/NV 2006, 1122;… vom 18. Oktober 2005 X B 51/05, BFH/NV 2006, 116;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 54, m.w.N.).
- BFH, 17.07.2008 - VI B 15/08
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG
Dagegen genügt eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Januar 2007 VI B 35/06, BFH/NV 2007, 941, m.w.N.).
- BFH, 11.09.2007 - VI B 5/07
Grundsätzliche Bedeutung; Vorläufigkeitsvermerk
Diese ist entweder dann erforderlich, wenn im Falle der sog. Divergenz das FG bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH oder, wenn das Urteil des FG auf einem so schwerwiegenden Fehler beruht, dass sein Fortbestand das Vertrauen in die Rechtsprechung beschädigen könnte, weil sich die Entscheidung als objektiv willkürlich darstellt oder greifbar gesetzwidrig ist, mithin unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich deshalb der Schluss aufdrängt, dass es auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Januar 2007 VI B 35/06, BFH/NV 2007, 941, m.w.N.). - BFH, 06.02.2012 - VI B 110/11
Aufwendungen eines Finanzbeamten für Teilnahme an Fußballturnier der Finanzämter; …
Alternative FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Januar 2007 VI B 35/06, BFH/NV 2007, 941, m.w.N.). - BFH, 03.02.2010 - VI B 119/09
Aussetzung des Klageverfahrens gemäß § 74 FGO
Denn es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen, die fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalles oder bloße Subsumtionsfehler des FG nicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz rechtfertigen können (z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2007 VI B 35/06, BFH/NV 2007, 941, m.w.N.;… vom 8. März 2004 VII B 334/03, BFH/NV 2004, 974). - BFH, 28.06.2007 - VI B 44/07
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer: Bürgschaftsübernahme gesellschaftsrechtlich …
Dagegen genügt eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Januar 2007 VI B 35/06, BFH/NV 2007, 941, m.w.N.). - BFH, 03.02.2010 - VI B 126/09
Aussetzung des Klageverfahrens - Erledigungserklärung
Denn es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen, die fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalles oder bloße Subsumtionsfehler des FG nicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz rechtfertigen können (z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2007 VI B 35/06, BFH/NV 2007, 941, m.w.N.;… vom 8. März 2004 VII B 334/03, BFH/NV 2004, 974). - BFH, 16.02.2009 - XI B 86/08
Begründungsanforderung an Nichtzulassungsbeschwerde bei Behauptung einer …
In diesem Sinne ist eine Entscheidung des BFH u.a. dann erforderlich, wenn im Falle der sog. Divergenz das FG bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH oder ein anderes FG (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2007 VI B 35/06, BFH/NV 2007, 941, …und vom 28. August 2007 VI B 52/07, BFH/NV 2007, 2111). - BFH, 04.10.2007 - VI B 137/06
Kosten für Ausübung von Aktienoptionen als Werbungskosten aus nichtselbständiger …
b) Soweit die Kläger schließlich rügen, das Urteil des FG weiche von der Entscheidung des BFH vom 19. Januar 1996 (…VI R 77/94, BFH/NV 1996, 541) ab, nach dem Kosten der Überweisung für einen im Ausland tätigen Steuerpflichtigen zu den Werbungskosten zählten, weil dieser erst durch den Transfer des Geldes auf das Auslandskonto in der Lage gewesen sei, über seine Einkünfte zu verfügen, rügen sie keine Divergenz im Sinne eines divergierenden Rechtssatzes, sondern eine für die Revisionszulassung nicht genügende Divergenz in der Würdigung von Tatsachen (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Januar 2007 VI B 35/06, BFH/NV 2007, 941, m.w.N.). - BFH, 02.07.2007 - VI B 147/06
Die Geltendmachung der Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten durch den …
- BFH, 11.06.2007 - XI B 92/06
Revisionszulassungsgründe: Divergenz, Rechtsfortbildung